Gebührenbremse bei Abfallgebühren für Hauptwohnsitze in der Gemeinde

Gutschrift an Wiesinger Haushalte im zweiten Quartal 2024

Inflation und Teuerung halten im Jahr 2024 an. Zur Finanzierung der sogenannten Gebührenbremse hat der Bund Ende des Jahres 2023 einen Zweckzuschuss an die Bundesländer beschlossen. Insgesamt werden damit 150 Millionen Euro über die Bundesländer auf alle österreichischen Gemeinden verteilt. Diese können die Gelder zum Zweck der Gebührenentlastung einsetzen. Die länderweisen Anteile richten sich nach der Volkszahl, die für die Verteilung der Ertragsanteile für das Jahr 2023 heranzuziehen war. Allein für Tirol stehen damit rund 12,8 Millionen Euro zur Verfügung, die unter anderem an die betroffenen Haushalte in Form einer Gutschrift refundiert werden können.

Wie funktioniert die Abwicklung?

Es ist geplant, dass jede Person, die zum Stichtag 1. April 2024 bei der Gemeinde Wiesing als abgabepflichtig veranlagt ist und eine Grundgebühr bezahlt, im zweiten Quartal 2024 eine entsprechende Mitteilung über eine Gutschrift erhält (Zustellung erfolgt in den nächsten Tagen).

In der Gemeinde Wiesing beträgt die Gutschrift pro Hauptwohnsitz € 16,40. Dieser Betrag kann bei der Vorschreibung in Abzug gebracht werden. Die zweite Vorschreibung dieses Jahres wird in den nächsten Tagen zugestellt werden. 

19.04.2024